Schaffung von zweckmäßig gestalteten Grundstücken

Umlegungsverfahren


Prinzip der Umlegung

Quelle: Stadt Essen


Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke und Grundstücksteile so neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

 

Die Neuordnung des Gebiets soll einen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit schaffen. Der Wert des Grundeigentums von Einzelnen darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Alle beteiligten Eigentümer sollen ein dem Verkehrswert und der Lage nach möglichst gleichwertiges Grundstück bekommen.


Ist der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten, wird die Differenz ausbezahlt. Teilt die Umlegungsstelle den Eigentümern ein Grundstück mit höherem Verkehrswert als das ursprüngliche zu, müssen diese eine Zahlung leisten. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass ein neues Grundstück außerhalb des Umlegungsgebietes oder eine Geldabfindung angeboten wird.

Beteiligte an einer Umlegung sind:

  • die Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer
  • die Gemeinde
  • alle Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken
  • Erschließungsträger

Wir führen Gespräche und Verhandlungen mit Grundstücks-Eigentümern und unterstützen bei freiwilligen und amtlichen Baulandumlegungen. Alternativ können wir als Dritte im Auftrag der Kommune Flächen zur Erschließung ankaufen. Auch Wert- oder Flächenausgleich für Grundstückseigentümer bei Mehr- oder Minderzuteilung werden von uns durchgeführt.