Das Vertragsmanagement der badenovaKONZEPT beinhaltet unter anderem den Entwurf und die Abstimmung des Städtebaulichen Vertrages und des Erschließungsvertrages
als vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Kommune.
Die Erschließung von Baugelände ist gemäß Baugesetzbuch Aufgabe der Kommune, sie kann diese Aufgabe durch einen Erschließungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte
(Erschließungsträger) verpflichtet sich gegenüber der Kommune zur Herstellung aller zur Erschließung notwendigen Anlagen in einem bestimmten Erschließungsgebiet auf eigene Kosten.
Im Städtebaulichen Vertrag wird die Risikofreistellung der badenovaKONZEPT durch die Kommune vereinbart. Dadurch kann das Projekt zu kommunalkreditähnlichen Bedingungen finanziert werden. Auf
Grundlage des Städtebaulichen Vertrages kann der Erschließungsträger auch weitere städtebauliche Leistungen von der Herstellung der Bauleitpläne bis zur Durchführung der Bodenordnung
übernehmen.
Auf Wunsch der Kommune kann die Klärung der Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern mit Flächen im geplanten Gebiet sowie die die Durchführung von Eigentümergesprächen und Eigentümerversammlungen
von badenovaKONZEPT übernommen werden.
Beim Erwerb von Grundstücksflächen im Gebiet stimmt badenovaKONZEPT den Kaufvertragsentwurf mit der Kommune, den Grundstückseigentümern und dem Notar ab. Die Grundstücke werden zu einem im
Gemeinderat beschlossenen Kaufpreis angekauft. Soweit Grundstücksflächen von privaten Eigentümern nicht erworben werden, stimmt badenovaKONZEPT mit den privaten Eigentümern zur angemessenen
Kostenbeteiligung für die Herstellung der Erschließungsanlagen eine Umlegungsvereinbarung sowie eine Kostenerstattungsvereinbarung ab.
badenovaKONZEPT bietet im Rahmen des Vertriebsmanagement die Begleitung des Bauplatzbewerberauswahlverfahren sowie die aktive Vermarktung der entwickelten Bauplätze, unter Berücksichtigung der
kommunalpolitischen Zielsetzung der Kommune, an.
Für den Verkauf der Bauplätze erstellt die badenovaKONZEPT den Kaufvertragsentwurf und stimmt diesen mit der Kommune und dem zuständigen Notar ab. In diesem Zusammenhang koordiniert die
badenovaKONZEPT Notartermine zur Beurkundung des Kaufvertrages mit den Käufern und beantwortet deren Fragen rund um den Erwerb des Bauplatzes.
A D R E S S E
badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG
Tullastraße 61
79108 Freiburg i. Br.
Fon 0761-279 3971
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